Aktuelles

TZH Tennis Zentrum Hamminkeln Schutzkonzept

+++ NRW-CORONASCHUTZVERORDNUNG AB DEM 20. AUGUST +++



 



Seit dem 20.08.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.



Dort gibt es nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab dem 20.08.2021 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.



Für den Tennissport ist folgende Änderung wichtig: 



3G-Nachweis



Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Schulkinder sind von dieser Regel ausgenommen, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden.



Diese Regel gilt für folgende Bereiche:



Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)



Sport in Innenräumen



Innengastronomie



 



1. Allgemeines




  • Das Schutzkonzept hat zum Ziel durch mögliche Unterbrechungen von Infektionsketten die Bevölkerung, die Gesundheit aller Kunden und Mitarbeiter zu schützen, sowie ein größtmögliches Sportprogramm zu ermöglichen. Es wird regelmäßig den aktuellen Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zum aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie angepasst.

  • Den nachfolgend aufgeführten Regeln und Maßnahmen ist unbedingt Folge zu leisten!

  • Sie sind auch online unter www.tenniszentrum-hamminkeln.de einzusehen.



2. Zugangsberechtigte Personen




  • In den Tennis Zentrum sind nur solche TeilnehmerInnen zur Teilnahme berechtigt, die keine Symptome von Atemwegserkrankungen und Erkältungssymptomen aufweisen.




  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung oder Kontakt zu COVID-19 Erkrankten ist der Zugang untersagt. Zu den bekannten Symptomen gehören u.a. Fieber, Erkältungsanzeichen und Atemnot.



3. Betreten und Verlassen der Tennishalle




  • Der Mindestabstand von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen der Anlage, des Restaurant, des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Spiel Pausen eingehalten werden.

  • Zur Gewährleistung der Abstandsregel sind folgende Maßnahmen verbindlich umzusetzen:




  • Die Spielerbänke auf den Plätzen haben einem Abstand von mindestens 1,50 m auseinander

  • Es wird auf die üblichen Rituale des Handschlags vor und nach einem Spiel verzichtet.




  • Personen, die auf den Beginn ihres Spiel warten, tun dies bitte an einem Ort im direkten Umfeld der Halle, an dem der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. 

  • Nach dem Spiel bitte den Spielfeld zügig wieder zu verlassen. Das Verweilen direkt vor den Ein-und Ausgängen ist nicht gestattet.

  • Der Zutritt zu den Tennis Zentrum ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet! Dieser ist im Gebäude vor und nach dem Spiel durchgehend zu tragen. Nur während der Spiel selbst darf der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.

  • Begleitpersonen/Zuschauer haben während der gesamten Zeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen mit Ausnahme wenn Sie im Restaurant oder Lounge sitzen. 

  • Verkürzte Nutzung: Das Spielfel darf nur an Beginn der offiziellen Spielzeit betreten werden und muss gerade nach den Spiel wieder verlassen werden. 

  • Der Zugang zur Spielfeld ist ausschließlich in Sportkleidung gestattet.



4. Räumlichkeiten




  • Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: 




  • WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert bei TZH 

  • Tische werden mehrmals an Tag desinfeziert bei TZH

  • Bänke an Spielplatz wärden Täglich desinfeziert bei TZH




  • Für die Tennis Zentrum räumlichkeiten gelten die gleichen Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz sowie zur Steuerung des Zutritts und der Gewährung des Mindestabstands wie beim sonstigen Spiel- und Trainingsbetrieb gemäß §9 (4) der CorSchVO. Nach diesen Maßgaben sind auch Dusch- und Waschräume sowie Umkleiden zu nutzen. Hygiene und Kennzeichnung von Räumlichkeiten sowie zur Zutrittssteuerung stehen an der Tür der Garderobe. 

  • Es sind maximal 40 Zuschauer unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auf dem Tennis Zentrum zulässig, eischlisclich der Restaurantplätze

  • Die Toiletten sind geöffnet. Dabei müssen folgende Regeln eingehalten werden:




  • Beim Toilettengang ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  • Vor und nach der Nutzung müssen die Hände gründlich gewaschen werden.

  • Die Toiletten müssen sauber hinterlassen werden. Auf die übliche Toilettenhygiene ist unbedingt zu achten. Die Toilettentür nach der Benutzung geöffnet lassen.




  • Die maximal zulässige Anzahl von Sportlern ist auf 20 Personen je Tennisfeld  begrenzt



5. Gastronomie




  • Im Restaurant ist das Tragen der Mund-Nasen-Schutz bis zum Tisch obligatorisch

  • Der Mindestabstand von mindestens 1,5 m muss eingehalten werden 



6. Rückverfolgbarkeit (gem. §2a CorSchVO)       




  • Die TeilnehmerInnen eines Wettspiels werden über den Spielbericht erfasst. Eine Rückverfolgung von mindestens 4 Wochen ist hierüber gewährleistet.

  • Die Gäste des Restaurant, Begleiter Personen und ZuschauerInnen werden in einer Liste erfasst.

  • Folgende Daten sollten erfasst werden: Datum, Uhrzeit des Aufenthalts, Name, Adresse/ Telefonnummer.

  • Die Listen sind für die zeit von vier Wochen zentral aufzubewahren



 



Covid-19-Beauftragter: Stefan Lupo (tenniszentrumhamminkeln@gmail.com)



Informationen über Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Tennis-Wettspiele in Nordrhein Westfalen finden Sie an den folgende link:



https://tvm-tennis.de/assets/uploads/web/images/news/tvm/2020/2020-05-31-hygiene-infektionsschutzkonzept-tennis-wettspiele-nrw.pdf

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